KI-Beratung für Unternehmen – Compliance & Rechtssicherheit nach AI Act

KI revolutioniert Unternehmen – von Automatisierung bis Kundenkommunikation. Der EU AI Act setzt klare Regeln. Lassen Sie sich zur datenkonformen Nutzung von KI-Tools beraten und bereiten Sie so Ihr Team vor!
Mit uns meistern Sie KI und Datenschutz sicher und rechtskonform.
Unsere KI-Experten begleiten Sie durch jede Phase der Umsetzung.
Wir kennen die Herausforderungen von KMUs und bieten praxisnahe Lösungen.
DIESE KUNDEN HABEN MIT UNSEREM ANGEBOT IHREN DATENSCHUTZ und informationssicherheit erledigt
Ihre Vorteile

Darum KI-Beratung für Ihr Unternehmen mit Proliance

Rechtssichere KI-Implementierung
Unsere +25 zertifizierten Rechts- und IT-Experten unterstützen Sie bei der korrekten Einordnung Ihrer KI-Systeme nach AI Act und entwickeln maßgeschneiderte Compliance-Strategien für Ihr Unternehmen.
Risikoklassifizierung & Systemanalyse
Wir analysieren Ihre bestehenden und geplanten KI-Anwendungen, klassifizieren diese nach Risikogruppen und erstellen einen detaillierten Compliance-Fahrplan mit konkreten Handlungsempfehlungen.
Datenschutzrechtliche Absicherung
Von der DSFA-Erstellung bis zur Implementierung technischer und organisatorischer Maßnahmen – wir sorgen für vollständige DSGVO-Konformität Ihrer KI-Systeme und schützen Sie vor Haftungsrisiken.
Unsere Experten für Ihren Erfolg

Ihre Ansprechpartner für alle Compliance-Fragen

Warum ist es wichtig?

Darum sollten Sie jetzt handeln: Ihre Vorteile mit professioneller KI-Beratung

Die Regulierung durch den AI Act betrifft alle Unternehmen, die KI-gestützte Systeme entwickeln, nutzen oder in ihre Prozesse integrieren. Je nach Risikokategorie gelten unterschiedliche Anforderungen an Transparenz, Datensicherheit und Dokumentation.

  • Maximale Datensicherheit: Etablieren Sie klare Leitlinien für den sicheren Umgang mit KI und schützen Sie sensible Unternehmens- und Kundendaten vor unbefugtem Zugriff oder Missbrauch
  • Full Compliance & Rechtssicherheit: Erfüllen Sie alle regulatorischen Anforderungen (AI-Act, DSGVO, NIS-2, ISO 27001) proaktiv und vermeiden Sie aufwendige Nacharbeiten, Sanktionen oder Bußgelder
  • Vertrauen & Wettbewerbsvorteile: Stärken Sie Ihre Reputation durch transparente KI-Governance und erfüllen Sie die wachsenden Zertifizierungsanforderungen Ihrer Kunden und Partner
  • Geschäftserfolg sichern: Gewinnen Sie neue Aufträge durch nachweisbare KI-Compliance und schaffen Sie Transparenz über alle KI-Anwendungen in Ihrem Unternehmen
Für Wen eignet sich die Lösung?

Unsere Lösung: KI-Beratung für Ihr Unternehmen

Unsere Beratung richtet sich an Unternehmen, die KI einführen oder entwickeln – von Legal- und Compliance-Teams über IT-Verantwortliche bis zu Geschäftsführern.

  • Risikoklassifizierung nach AI-Act: Einordnung Ihrer KI-Systeme in die korrekte Risikoklasse und Anforderungsanalyse für vollständige Compliance
  • Rechtliche Zulässigkeitsprüfung: Prüfung der Zulässigkeit Ihrer KI-Anwendungen und Erstellung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFAs)
  • KI-Governance & Richtlinien: Entwicklung einer unternehmensweiten KI-Richtlinie mit klaren Prozessen und Verantwortlichkeiten
  • Transparenz- & Dokumentationspflichten: Unterstützung bei allen Kennzeichnungs- und Informationspflichten entsprechend der Risikoklassifizierung
  • Kontinuierliche Compliance-Begleitung: Langfristige Betreuung und Updates bei sich ändernden regulatorischen Anforderungen
Häufige Fragen

Sie haben noch Fragen? Wir haben die Antworten

Sollten Unternehmen bis zum Inkrafttreten mit der Umsetzung von NIS2 warten?

Sobald das nationale Umsetzungsgesetz für NIS2 in Kraft tritt, gilt keine Übergangsfrist für Betroffene. Unternehmen sollten sich deshalb bereits jetzt aktiv auf NIS2 vorbereiten. Den Grundstein dafür legen eine Verbesserung der Informationssicherheit und die Umsetzung konkreter technisch-organisatorischer Maßnahmen. Es muss ein Bewusstsein dafür entstehen, dass es nicht erst ein Gesetz braucht, um die Sicherheit im Unternehmen zu fördern.

Was bedeutet NIS2?

Die Abkürzung "NIS" steht für Netzwerk- und Informationssicherheit. Die erste NIS-Richtlinie aus dem Jahr 2016 wurde mit der neuen Version (NIS2) 2022 überarbeitet und erweitert. Die EU möchte mit der Richtlinie zur Stärkung der Cybersicherheit im europäischen Wirtschaftsraum beitragen. Erfahren Sie hier alles Wissenswerte zur NIS2-Richtlinie.

Mein Unternehmen ist bereits ISO 27001-zertifiziert. Ist eine NIS2-Umsetzung dennoch erforderlich?

Die NIS2-Anforderungen gehen an einigen Stellen deutlich weiter als die ISO 27001 - etwa bei den neuen Anforderungen zum Risk-Management. Was die Unterschiede und erweiterten Umfänge bei NIS2 genau für Unternehmen und auch Geschäftsführer bedeuten, dazu beraten wir Sie gern! Erfahren Sie mehr über die Synergien zwischen NIS2 und ISO 27001.

Wer ist NIS2-pflichtig?

Die NIS2-Richtlinie betrifft mittlere und große Unternehmen in der EU (ab 50 Mitarbeiter oder >10 Mio. € Jahresumsatz), die kritische oder wichtige Dienstleistungen erbringen. Auch kleine Unternehmen können betroffen sein, wenn sie als kritisch gelten oder als alleinige Anbieter agieren.

Betroffene Sektoren umfassen: Energie, Transport, Bankwesen, Gesundheitswesen, Trinkwasser, digitale Infrastruktur, IKT-Dienste, öffentliche Verwaltung, Chemikalien, Lebensmittelproduktion sowie Post, Abfallwirtschaft, Online-Marktplätze und Forschung. Zusätzlich fallen alle nach der CER-Richtlinie identifizierten kritischen Einrichtungen unter NIS2.

Die konkrete Umsetzung erfolgt durch die einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Informieren Sie sich über die spezifischen nationalen Gesetze in Deutschland.

Was ist das Ziel der NIS2-Richtlinie?

Das neue NIS2-Gesetz zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe und die Sicherheit von Lieferketten in allen relevanten Branchen zu erhöhen. Sein Ziel ist es, ein einheitlich hohes Sicherheitsniveau innerhalb der gesamten EU zu gewährleisten. Um dies zu erreichen, sollen die Mitgliedstaaten verbindliche Sicherheitsanforderungen für betroffene Unternehmen und wirksame Aufsichts- und Sanktionsmechanismen einführen.

Was müssen Unternehmen abseits von ISMS, Business Continuity Management und IT-Security tun, um die NIS2-Vorgaben zu erfüllen?
  • Schulung und Awareness: Sensibilisierung für Informationssicherheit ist für alle Mitarbeitenden verpflichtend – das gilt auch für die Geschäftsführung und Führungskräfte. Grundschulungen müssen sicherstellen, dass alle Teams relevante Risiken, Richtlinien und Verhaltensregeln kennen; vertiefende Trainings für Leitungen ergänzen das Programm.
  • Ressourcen und Kompetenzaufbau: Der Aufbau eines ISMS braucht Zeit, Budget und interne Verantwortliche. Externe Unterstützung ist sinnvoll, ersetzt aber nicht die notwendige interne Grundkompetenz. Ohne eigene Steuerung erreicht das ISMS nicht den geforderten Reifegrad.
  • Dokumentation und gelebte Richtlinien: Um die Vorgaben der NIS2-Richtlinie einhalten zu können, müssen Unternehmen etwa 20 bis 35 Richtlinien entwickeln. Entscheidend ist die gelebte Praxis: Mitarbeitende müssen Richtlinien kennen und anwenden. Die reine Ablage ohne Umsetzung führt in Audits zu Hauptabweichungen und erhöhtem Bußgeldrisiko.
  • Kontinuierliche Verbesserung: NIS2 verlangt einen Regelkreis aus Plan, Do, Check, Act (PDCA). Dazu gehören interne Audits, Wirksamkeitskontrollen, Maßnahmen-Tracking und regelmäßige Management-Reviews, um Reifegrad, Lücken und Verbesserungen zu steuern.
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Sie haben weitere Fragen oder wünschen einen unverbindlichen Beratungstermin? Wir sind gerne für Sie da.

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