KI-Beratung für Unternehmen – Compliance & Rechtssicherheit nach AI Act

Darum KI-Beratung für Ihr Unternehmen mit Proliance
Ihre Ansprechpartner für alle Compliance-Fragen


Gregor Hofmann


Nina Müller


Christian Feldmann


Hischam El-Danasouri


Fabian Schröder


Dennis Zwirner
Darum sollten Sie jetzt handeln: Ihre Vorteile mit professioneller KI-Beratung
Die Regulierung durch den AI Act betrifft alle Unternehmen, die KI-gestützte Systeme entwickeln, nutzen oder in ihre Prozesse integrieren. Je nach Risikokategorie gelten unterschiedliche Anforderungen an Transparenz, Datensicherheit und Dokumentation.
- Maximale Datensicherheit: Etablieren Sie klare Leitlinien für den sicheren Umgang mit KI und schützen Sie sensible Unternehmens- und Kundendaten vor unbefugtem Zugriff oder Missbrauch
- Full Compliance & Rechtssicherheit: Erfüllen Sie alle regulatorischen Anforderungen (AI-Act, DSGVO, NIS-2, ISO 27001) proaktiv und vermeiden Sie aufwendige Nacharbeiten, Sanktionen oder Bußgelder
- Vertrauen & Wettbewerbsvorteile: Stärken Sie Ihre Reputation durch transparente KI-Governance und erfüllen Sie die wachsenden Zertifizierungsanforderungen Ihrer Kunden und Partner
- Geschäftserfolg sichern: Gewinnen Sie neue Aufträge durch nachweisbare KI-Compliance und schaffen Sie Transparenz über alle KI-Anwendungen in Ihrem Unternehmen


Unsere Lösung: KI-Beratung für Ihr Unternehmen
Unsere Beratung richtet sich an Unternehmen, die KI einführen oder entwickeln – von Legal- und Compliance-Teams über IT-Verantwortliche bis zu Geschäftsführern.
- Risikoklassifizierung nach AI-Act: Einordnung Ihrer KI-Systeme in die korrekte Risikoklasse und Anforderungsanalyse für vollständige Compliance
- Rechtliche Zulässigkeitsprüfung: Prüfung der Zulässigkeit Ihrer KI-Anwendungen und Erstellung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFAs)
- KI-Governance & Richtlinien: Entwicklung einer unternehmensweiten KI-Richtlinie mit klaren Prozessen und Verantwortlichkeiten
- Transparenz- & Dokumentationspflichten: Unterstützung bei allen Kennzeichnungs- und Informationspflichten entsprechend der Risikoklassifizierung
- Kontinuierliche Compliance-Begleitung: Langfristige Betreuung und Updates bei sich ändernden regulatorischen Anforderungen
Ihr Mehrwert: Vorteile der KI-Beratung mit Proliance
Das erfahren Sie in der KI-Beratung
- AI-Act Risikoklassifizierung: Einordnung Ihrer KI-Systeme und Entwicklung einer maßgeschneiderten Compliance-Strategie
- DSGVO-Konformitätsprüfung: Rechtmäßigkeitsanalyse und Datenschutz-Folgenabschätzungen für alle KI-Anwendungen
- KI-Governance & Richtlinien: Entwicklung unternehmensweiter KI-Richtlinien mit klaren Prozessen und Verantwortlichkeiten
- Dokumentation & Transparenzpflichten: Erfüllung aller Kennzeichnungs- und Informationsanforderungen entsprechend der Risikoklasse
- Kontinuierliches Risikomanagement: Implementierung von Monitoring-Systemen und langfristige Compliance-Betreuung
Bereiten Sie Ihr Unternehmen optimal auf den AI Act vor und setzen Sie KI-Technologien sicher und regelkonform ein.
Wir unterstützen Sie gern. Unsere Experten stehen Ihnen gern mit ihrem fachlichen Know-how und ihrer Branchenkenntnis zur Seite.
Sie interessieren sich für umfassende KI-Compliance?
Sie haben noch Fragen? Wir haben die Antworten
Sobald das nationale Umsetzungsgesetz für NIS2 in Kraft tritt, gilt keine Übergangsfrist für Betroffene. Unternehmen sollten sich deshalb bereits jetzt aktiv auf NIS2 vorbereiten. Den Grundstein dafür legen eine Verbesserung der Informationssicherheit und die Umsetzung konkreter technisch-organisatorischer Maßnahmen. Es muss ein Bewusstsein dafür entstehen, dass es nicht erst ein Gesetz braucht, um die Sicherheit im Unternehmen zu fördern.
Die Abkürzung "NIS" steht für Netzwerk- und Informationssicherheit. Die erste NIS-Richtlinie aus dem Jahr 2016 wurde mit der neuen Version (NIS2) 2022 überarbeitet und erweitert. Die EU möchte mit der Richtlinie zur Stärkung der Cybersicherheit im europäischen Wirtschaftsraum beitragen. Erfahren Sie hier alles Wissenswerte zur NIS2-Richtlinie.
Die NIS2-Anforderungen gehen an einigen Stellen deutlich weiter als die ISO 27001 - etwa bei den neuen Anforderungen zum Risk-Management. Was die Unterschiede und erweiterten Umfänge bei NIS2 genau für Unternehmen und auch Geschäftsführer bedeuten, dazu beraten wir Sie gern! Erfahren Sie mehr über die Synergien zwischen NIS2 und ISO 27001.
Die NIS2-Richtlinie betrifft mittlere und große Unternehmen in der EU (ab 50 Mitarbeiter oder >10 Mio. € Jahresumsatz), die kritische oder wichtige Dienstleistungen erbringen. Auch kleine Unternehmen können betroffen sein, wenn sie als kritisch gelten oder als alleinige Anbieter agieren.
Betroffene Sektoren umfassen: Energie, Transport, Bankwesen, Gesundheitswesen, Trinkwasser, digitale Infrastruktur, IKT-Dienste, öffentliche Verwaltung, Chemikalien, Lebensmittelproduktion sowie Post, Abfallwirtschaft, Online-Marktplätze und Forschung. Zusätzlich fallen alle nach der CER-Richtlinie identifizierten kritischen Einrichtungen unter NIS2.
Die konkrete Umsetzung erfolgt durch die einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Informieren Sie sich über die spezifischen nationalen Gesetze in Deutschland.
Das neue NIS2-Gesetz zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe und die Sicherheit von Lieferketten in allen relevanten Branchen zu erhöhen. Sein Ziel ist es, ein einheitlich hohes Sicherheitsniveau innerhalb der gesamten EU zu gewährleisten. Um dies zu erreichen, sollen die Mitgliedstaaten verbindliche Sicherheitsanforderungen für betroffene Unternehmen und wirksame Aufsichts- und Sanktionsmechanismen einführen.
- Schulung und Awareness: Sensibilisierung für Informationssicherheit ist für alle Mitarbeitenden verpflichtend – das gilt auch für die Geschäftsführung und Führungskräfte. Grundschulungen müssen sicherstellen, dass alle Teams relevante Risiken, Richtlinien und Verhaltensregeln kennen; vertiefende Trainings für Leitungen ergänzen das Programm.
- Ressourcen und Kompetenzaufbau: Der Aufbau eines ISMS braucht Zeit, Budget und interne Verantwortliche. Externe Unterstützung ist sinnvoll, ersetzt aber nicht die notwendige interne Grundkompetenz. Ohne eigene Steuerung erreicht das ISMS nicht den geforderten Reifegrad.
- Dokumentation und gelebte Richtlinien: Um die Vorgaben der NIS2-Richtlinie einhalten zu können, müssen Unternehmen etwa 20 bis 35 Richtlinien entwickeln. Entscheidend ist die gelebte Praxis: Mitarbeitende müssen Richtlinien kennen und anwenden. Die reine Ablage ohne Umsetzung führt in Audits zu Hauptabweichungen und erhöhtem Bußgeldrisiko.
- Kontinuierliche Verbesserung: NIS2 verlangt einen Regelkreis aus Plan, Do, Check, Act (PDCA). Dazu gehören interne Audits, Wirksamkeitskontrollen, Maßnahmen-Tracking und regelmäßige Management-Reviews, um Reifegrad, Lücken und Verbesserungen zu steuern.










